Rechtsprechung
   BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14254
BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21 (https://dejure.org/2021,14254)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21 (https://dejure.org/2021,14254)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2021 - 1 BvQ 41/21 (https://dejure.org/2021,14254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,14254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eilantrag zu einem äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch mangels Rechtswegerschöpfung erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Erfolgloser Eilantrag gegen der Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer äußerungsrechtlichen Sache - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren

  • Wolters Kluwer

    Eilantrag gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer äußerungsrechtlichen Sache; Subsidiarität gegenüber dem fachgerichtlichem Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag gegen der Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer äußerungsrechtlichen Sache - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Eilantrag gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer äußerungsrechtlichen Sache; Subsidiarität gegenüber dem fachgerichtlichem Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Eilantrag gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer äußerungsrechtlichen Sache; Subsidiarität gegenüber dem fachgerichtlichem Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag gegen der Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer äußerungsrechtlichen Sache - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21
    Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG liegen nicht vor, weil die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 720/90

    Einstweilige Anordnung im Verfahren auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21
    Ausnahmsweise gilt dies nur dann nicht, wenn gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes gerügt wird (vgl. BVerfGE 59, 63 ), das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, einer Rechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ), oder die Beschreitung des Rechtswegs in der Hauptsache unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21
    Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG liegen nicht vor, weil die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21
    Es müssen vielmehr alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21
    Ausnahmsweise gilt dies nur dann nicht, wenn gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes gerügt wird (vgl. BVerfGE 59, 63 ), das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, einer Rechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ), oder die Beschreitung des Rechtswegs in der Hauptsache unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21
    Ausnahmsweise gilt dies nur dann nicht, wenn gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes gerügt wird (vgl. BVerfGE 59, 63 ), das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, einer Rechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ), oder die Beschreitung des Rechtswegs in der Hauptsache unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21
    Ausnahmsweise gilt dies nur dann nicht, wenn gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes gerügt wird (vgl. BVerfGE 59, 63 ), das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Möglichkeit bietet, einer Rechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ), oder die Beschreitung des Rechtswegs in der Hauptsache unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21
    Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG liegen nicht vor, weil die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21
    Es müssen vielmehr alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvQ 41/21
    Es müssen vielmehr alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

  • BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2021 - 1 BvQ 41/21 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Januar 2023 - 2 BvQ 1/23 -, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juni 2023 - 2 BvQ 60/23 -, Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht